4.3. Die Vorinstanz hat dem Beschuldigten zudem gestützt auf Art. 67 Abs. 1 StGB für die Dauer von 5 Jahren jede Tätigkeit als Lehrer, Dozent, Coach und dergleichen für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren verboten (vorinstanzliches Urteil, S. 31 f.). Auch diesbezüglich beantragt der Beschuldigte mit Berufung – ausgehend von den von ihm beantragten Freisprüchen – die Aufhebung der Anordnung eines Tätigkeitsverbots (Berufungserklärung, S. 3).