__ nicht gelingen würde. Unter diesen Umständen rechtfertigt es sich, den Versuch im Umfang von einem Jahr Freiheitsstrafe strafmindernd zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_510/2015 vom 25. August 2015 E. 1.3). Demgemäss ist die Einsatzstrafe auf 3 Jahre festzusetzen. - 22 -