Der Beschuldigte kniete in der Nacht vom 30. Oktober 2021 auf den 31. Oktober 2021 auf seinem Bett vor dem auf dem Rücken liegenden A._____, zog dessen Beine nach oben, platzierte sie auf seinen Schultern und versuchte, ihn mit seinem Penis anal zu penetrieren. Die (vollendete) anale Penetration ist im weiten Spektrum aller möglichen Handlungen eine der schwerwiegendsten Formen der sexuellen Nötigung mit entsprechend sehr hoher Eingriffsintensität. Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von A._____ und seine sexuelle Integrität sind dadurch erheblich tangiert worden.