603) – unzweifelhaft als sexuelle Handlung zu qualifizieren, welche gegen den erkennbaren Willen von A._____ erfolgt ist. Der Beschuldigte hat sodann in seinem Bett versucht, mit seinem Penis in - 18 - den Anus von A._____ einzudringen. Die versuchte Penetration mit dem Penis ist als versuchte «beischlafsähnliche Handlung» zu qualifizieren.