2.3.8. Nach dem Gesagten ist für das Obergericht bei einer aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung gestützt auf die konstanten, schlüssigen und nachvollziehbaren Aussagen von A._____ zum Kerngeschehen, welche durch die Aussagen des Zeugen D._____ gestützt werden, erstellt, dass der Beschuldigte in der Dusche den Intimbereich von A._____ rasiert hat, wobei er auch dessen Penis in die Hand genommen hat, und dass er sodann auf seinem Bett versucht hat, mit seinem Penis anal in A._____ einzudringen.