2.3.7. Zusammengefasst hat A._____, der über kein Motiv für eine falsche Anschuldigung verfügt, das Kerngeschehen der dem Beschuldigten vorgeworfenen sexuellen Übergriffe konstant, schlüssig und nachvollziehbar wiedergegeben. Es ist deshalb auf die glaubhaften Aussagen von A._____ abzustellen. - 16 -