__ am Nachmittag des 31. Oktobers 2021 und die Schilderung intimster Vorfälle seinem Vater gegenüber deuten darauf hin, dass die Aussagen von A._____ erlebnisbasiert sind. Dass A._____ das für ihn unangenehme und schambehaftete Gespräch mit seinem Vater nur aus Angst vor einer am nächsten Tag stattfindenden Prüfung gesucht und er deshalb eine Ausrede gebraucht habe, ist entgegen dem Beschuldigten (Plädoyer der Verteidigung bzw. Berufungsbegründung, S. 9), abwegig.