__ das weitere Vorgehen besprochen und ihm gesagt, dass die Polizei und die Mediziner «nicht nett» mit ihm umgehen würden, wenn er den Beschuldigten anzeige, und dass dies für ihn schlimm werden würde. A._____ habe ihm geantwortet, dass ihn der Vorfall angewidert habe und es schlimm sei. Da A._____ gewollt habe, dass der Beschuldigte für das, was er ihm angetan habe, zur Rechenschaft gezogen werde, seien sie schliesslich zur Polizei gegangen (UA act. 663 f.; GA act. 855 ff., Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7 ff.).