Diese Schilderung steht im Einklang mit den Aussagen von D._____, dem Vater von A._____. D._____ wurde am 21. Dezember 2021 (UA act. 655 ff.), anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 20. Juni 2024 (GA act. 855 ff.) sowie in der Berufungsverhandlung am 23. Oktober 2025 (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 2 ff.) als Zeuge befragt. Dabei sagte er aus, A._____ sei am 31. Oktober 2021 um ca. 09:00 Uhr nach Hause gekommen und habe ihm um ca. 15:00 Uhr erzählt, dass der Beschuldigte ihn missbraucht habe. A._____ habe dabei geweint, am ganzen Körper gezittert und sei traumatisiert gewesen. Konkret habe A.___