zwar nicht gesehen, habe diesen aber im Analbereich gespürt, wobei er auch gespürt habe, wie der Beschuldigte versucht habe, seinen Penis einzuführen (UA act. 641; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 22 f.). Er habe versucht, sich dagegen zu wehren, indem er seinen ganzen Körper – insbesondere seinen Afterbereich – angespannt und sich abgedreht habe (UA act. 630, act. 639, act. 641 f.; GA act. 850; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 23). Der Beschuldigte habe es daraufhin noch einmal versucht (UA act. 641; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 24).