2.3.4. Weiter ist erstellt, dass A._____ nach der in der Dusche erfolgten Intimrasur ohne Kleider auf dem Bett des Beschuldigten gelandet ist. A._____ bringt vor, der Beschuldigte habe versucht, ihn anal zu penetrieren (UA act. 630 f.; act. 641 f.; GA act. 849; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 17 und S. 22 f.). Demgegenüber macht der Beschuldigte geltend, er habe lediglich die Beine von A._____ genommen, als dieser in der Ecke des Betts gelegen sei, und habe sie auf die Seite gedreht. Danach habe er A._____ zugedeckt (GA act. 862; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 41, Plädoyer der Verteidigung bzw. Berufungsbegründung, S. 11).