Am 29. November 2021 (UA act. 636 ff.) wurde er abermals durch die Kantonspolizei einvernommen, wobei diese Einvernahme auf Video aufgezeichnet wurde, weshalb sie dem Obergericht nicht nur eine inhaltliche Würdigung seiner Aussagen ermöglicht, sondern auch optisch und im Originalton zeigt, wie er die Aussagen gemacht hat. Sodann wurde A._____ anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung am 20. Juni 2024 und schliesslich an der Berufungsverhandlung am 23. Oktober 2025 einlässlich zur Sache befragt. A._____ hat während sämtlichen Einvernahmen konstant ausgesagt, er sei irgendwann – ohne zu wissen, wie er dorthin gelangt sei – mit dem - 11 -