Abzustellen ist auf die konstanten, schlüssigen und glaubhaften Aussagen von A._____. Die zur Anklage erhobenen sexuellen Handlungen sollen sich in der Nacht vom 30. Oktober auf den 31. Oktober 2021 zugetragen haben. Noch am 31. Oktober 2021 hat sich A._____ seinem Vater, D._____, anvertraut (UA act. 631, act. 639, act. 663). Daraufhin gingen A._____ und sein Vater um ca. 16.00 Uhr zur Kantonspolizei und erstatteten Anzeige. A._____ wurde noch gleichentags durch die Polizei einvernommen (UA act. 626 ff.). Am 29. November 2021 (UA act.