auf dessen Vorschlag hin den Beschuldigten am 18. Oktober 2021 anfragte, ob Letzterer A._____ coachen könne, dass der Beschuldigte dem Coaching von A._____ zustimmte und dass sich A._____ am 30. Oktober 2021, gegen 17:00 Uhr, für ein erstes Coaching an den Wohnort des Beschuldigten begab. Sodann ist erstellt und unbestritten geblieben, dass A._____ und der Beschuldigte zusammen einen Zopf buken, den Französischtest von A._____ besprachen, gemeinsam das Abendessen zubereiteten und zu sich nahmen, der Beschuldigte und A._____ im Verlauf des Abends gemeinsam Alkohol konsumierten und dass A._____ von seinem Vater das Einverständnis erhielt, beim Beschuldigten zu übernachten.