Bett versucht habe, seinen Penis in den Anus von A._____ einzuführen, wobei es zum Kontakt zwischen dem Penis des Beschuldigten und dem Anus von A._____ gekommen sei, sowie dass der Beschuldigte in der Folge neben A._____ masturbiert habe (vorinstanzliches Urteil E. 2.3.2.9). Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Nötigung freizusprechen (Berufungserklärung, S. 3; Plädoyer bzw. Berufungsbegründung, S. 1).