4. Mit Verfügung vom 28. Mai 2025 wurde festgestellt, dass der Beschuldigte für das weitere Berufungsverfahren eine Wahlverteidigerin mandatiert hat. Der bisherige amtliche Verteidiger wurde aus seinem Amt entlassen. 5. Die Berufungsverhandlung fand am 23. Oktober 2025 statt. Der nunmehr freigewählt verteidigte Beschuldigte passte seine mit Berufungserklärung gestellten Anträge dahingehend an, als er den Eventualantrag auf Verurteilung wegen sexueller Belästigung und damit einhergehend die Ausfällung einer Busse zurückzog. Das Obergericht zieht in Erwägung: