verzichten, die Zivilklage des Privatklägers A._____ abzuweisen und festzustellen, dass der Privatkläger seine Parteikosten selbst zu tragen habe. Schliesslich seien ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie die Anklagegebühr zu 10% aufzuerlegen und die Verteidigungskosten, soweit sie nicht ohnehin vollständig auf die Staatskasse zu nehmen seien, lediglich im Umfang von 10% von ihm zurückzufordern. 3.2. Mit Anschlussberufungserklärung vom 22. November 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren zu verurteilen.