3. 3.1. Mit durch seinen damaligen amtlichen Verteidiger eingereichten Berufungserklärung vom 8. November 2024 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Nötigung freizusprechen. Er sei der mehrfachen Pornografie schuldig zu sprechen und dafür mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 140.00, unter Anrechnung von 4 Tagen Untersuchungshaft, zu bestrafen. Eventualiter sei er zusätzlich wegen sexueller Belästigung schuldig zu sprechen und dafür mit einer angemessenen Busse zu bestrafen. Weiter sei auf die Tätigkeitsverbote zu -8-