8. Der Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 4'500.00 sowie den Auslagen von CHF 9'240.00, insgesamt CHF 13'740.00, zu bezahlen. 9. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 2'350.00 zu bezahlen. 10. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten Oliver Bulaty, Rechtsanwalt, T._____, die richterlich auf CHF 26'634.85 (inkl. MWSt 7.7% bis 31. Dezember 2023 von CHF 1'136.20 und inkl. MWSt 8.1% ab 1. Januar 2024 von CHF 805.00) festgesetzte Entschädigung auszurichten.