Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände vernichtet. 7.3 Folgende beschlagnahmten Gegenstände können vom Zivil- und Strafkläger oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils abgeholt werden: - Unterhose, Socken, Hose, T-Shirt und Kapuzenpullover des Zivil- / Strafklägers (Asservat 21) -7- Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände vernichtet. 7.4 Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.