6.2 Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 67 Abs. 3 lit. c StGB ein lebenslängliches Berufsund Tätigkeitsverbot auferlegt. Es wird dem Beschuldigten jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten. 7. 7.1 Folgende beschlagnahmten Gegenstände können vom Beschuldigten oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person nach Bezahlung des Kostenvorschusses für die Löschung und Löschung der angeklagten Inhalte abgeholt werden: - Mobiltelefon Apple iPhone 11 Pro, inklusive Schutzhülle (Asservat 1) - Harddisk 3.5 Western Digital 640GB aus PC Miditower Acer, 2021-088-03-01 (Asservat 16)