5. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird gestützt auf Art. 42 und 43 StGB im Umfang von 1 Jahr und 6 Monaten aufgeschoben. Die Probezeit für die teilbedingte Strafe wird gemäss Art. 44 Abs. 1 StGB auf 3 Jahre festgesetzt. -6- 6. 6.1 Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 67 Abs. 1 StGB für fünf Jahre jede Tätigkeit als Lehrer, Dozent, Coach und dergleichen für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren verboten.