Der Beschuldigte erhielt am 24.11.2002 um 09:46 Uhr auf seiner E-Mailadresse aaa@aaa.ch eine Comic-Animation zugestellt. Darin war zu sehen, wie eine offensichtlich minderjährige weibliche Zeichentrickfigur der Fernsehserie Simpsons den ebenfalls minderjährigen Bart Simpson oral befriedigte. Am 03.12.2002 leitete sich der Beschuldigte das E-Mail mitsamt Animation auf seine zusätzliche E- Mailadresse bbb@bbb.ch (angezeigt als «[…]») weiter.