Der Beschuldigte wusste, dass er als ehemalige Lehrperson des Zivil- und Strafklägers über eine spezielle Autoritäts- und Verantwortlichkeitsstellung zum Zivil- und Strafkläger verfügte. Dem Beschuldigten war auch klar, dass er im weiteren Schulverlauf ohne Weiteres wieder Lehrer des Zivil- und Strafklägers werden konnte. Zudem hatte der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt aufgrund des vereinbarten Coachings einen klaren pädagogischen Erziehungs- und Betreuungsauftrag zum minderjährigen Zivil- und Strafkläger, welcher nur wegen des ausgeprägten, hauptsächlich vom Beschuldigten gesteuerten Vertrauensverhältnis, zustande gekommen war.