Nachdem der Zivil- und Strafkläger von seinem Vater die Erlaubnis zur Übernachtung telefonisch eingeholt hatte, offerierte der Beschuldigte dem Minderjährigen widerrechtlich mehrmals hochprozentigen Alkohol. Im Verlaufe des Abends tranken die Beiden mehrere Shots von Wodka und anderen Alkoholika, so dass dem stark alkoholisierten Zivil- und Strafkläger ab ca. 22:00 Uhr übel wurde. Er musste sich im Wohnzimmer auf das Sofa legen und sich im Bad mehrmals übergeben. Der Zivil- und Strafkläger war aufgrund des vielen Alkohols so unwohl und betäubt, dass er immer wieder wegtrat oder einschlief und nicht mehr realisierte, was mit ihm oder um ihn herum passierte.