herauszunehmen. Bei dieser Gelegenheit bot der Beschuldigte dem Zivil- und Strafkläger ein weiteres 5 dl Bier an, welches der Zivil- und Strafkläger folglich trank. Im Anschluss kochten sie gemeinsam das Abendessen und nahmen es ein. Der Beschuldigte fragte den Zivil- und Strafkläger erneut, ob er im Gästezimmer übernachten wolle. Nachdem der Zivil- und Strafkläger von seinem Vater die Erlaubnis zur Übernachtung telefonisch eingeholt hatte, offerierte der Beschuldigte dem Minderjährigen widerrechtlich mehrmals hochprozentigen Alkohol.