Am Samstag, 30.10.2021, fand sich der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Zivil- und Strafkläger gegen 17:00 Uhr am Wohnort des Beschuldigten in Q._____ ein. Der Beschuldigte bot dem Zivil- und Strafkläger ein 5 dl Bier an, welches der Zivil- und Strafkläger annahm und trank. Nachdem die Beiden einen Zopf gebacken hatten, widmeten sie sich einem Französischtest des Zivil- und Strafklägers, wobei sie die Besprechung einmal unterbrechen mussten, um den Zopf aus dem Ofen -3-