Bereits am 26.10.2021 schrieb der Beschuldigte dem Zivil- und Strafkläger via WhatsApp, dass an dem Coaching-Abend auch ein Bier getrunken werden könne. Am 30.10.2021 teilte er dem Zivil- und Strafkläger zusätzlich mit, dass er über ein Gästezimmer verfüge und er den Zivil- und Strafkläger am Sonntag nach Hause bringen würde, wenn sie zu viel Bier trinken würden. Zudem wies der Beschuldigte den Zivil- und Strafkläger an, seinen Eltern mitzuteilen, dass er eventuell erst am Sonntagmorgen heimkomme.