Der Beschuldigte hat mehrmals vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, eine Person zur Duldung einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung genötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt angewendet, sie unter psychischen Druck gesetzt oder zum Widerstand unfähig gemacht hat. Tatort: Q._____, R-Weg (Wohnung Beschuldigter) Tatzeitraum: 30.10.2021, ca. 17:00 Uhr, bis 31.10.2021, ca. 07:00 Uhr Zivil- / Strafkläger: A._____ (geb. tt.mm.jjjj), […]