abschluss mit (UA act. 28 f.). Mit Eingabe vom 10. Juli 2024 liess sich der Beschuldigte nochmals kurz vernehmen (UA act. 30) und am 22. Juli 2024 erhob die Staatsanwaltschaft dann Anklage beim Bezirksgericht Baden (GA act. 1 ff.). Dieser Auflistung zeigt, dass – auch bei diesem einfachen Fall – ein Aufwand von einigen Stunden bis zur Anklageerhebung entstanden sein dürfte. Mit einer Anklagegebühr von Fr. 900.00 werden daher das Prinzip der Verhältnismässigkeit und das Willkürverbot nicht verletzt. Es greift zu kurz, wenn der Beschuldigte nur den Umfang der Anklage einbezieht.