Die Anklagegebühr von Fr. 900.00 liegt im Spektrum des Gebührenrahmens. Den Akten kann zudem mit Blick auf die Aufwendungen der Anklage einschliesslich des Vorverfahrens Folgendes entnommen werden: Die Polizei überwies am 14. Februar 2024 die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung an die Staatsanwaltschaft (UA act. 4). Gestützt auf die von der Polizei übermittelten Beilagen (vgl. UA act. 4-9) erliess die Staatsanwaltschaft in der Folge den Strafbefehl vom 19. Juni 2024 (UA act. 21 f.). Dagegen erhob der Beschuldigte Einsprache (UA act. 24 f.), woraufhin die Staatsanwaltschaft das Messprotokoll und das Eichzertifikat des Radarmessgeräts einholte (UA act. 10).