Der Beschuldigte verkennt, dass Geschwindigkeitskontrollen und die Bestrafung von solchen Verfehlungen mit Bussen nicht in erster Linie aus monetären Gründen erfolgen, sondern der Verkehrssicherheit dienen. Damit wird darauf hingewirkt, dass die Strassenverkehrsordnung eingehalten wird und den fehlbaren Personen soll das Unrecht ihres Verhaltens vor Augen geführt werden, um weitere Verkehrsregelverstösse zu verhindern. Die -6- durchgeführte Verkehrskontrolle verstösst somit weder gegen Treu und Glauben noch gegen das Willkürverbot.