3.3. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit Berufungsantwort vom 10. Dezember 2024 die Abweisung der Berufung. 3.4. Mit Eingabe vom 10. Dezember 2024 reichte der Beschuldigte gegen Oberrichter Six ein Ausstandsgesuch ein. 3.5. Mit Brief vom 13. Januar 2025 wurde dem Beschuldigen mitgeteilt, dass die Zusammensetzung der Strafkammern des Obergerichts per 1. Januar 2025 -3- diverse Änderungen erfahren hätten und der Spruchkörper der 3. Strafkammer des Obergerichts sich aus den Oberrichterinnen Möckli und Jacober sowie Oberrichter Fedier zusammensetze. Das Obergericht zieht in Erwägung: