2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 18. März 2024 unter Kostenfolgen (Fr. 1'762.90) wegen fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln im Sinne von Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 27 SVG schuldig und verurteilt ihn zu einer Busse von Fr. 400.00, ersatzweise 4 Tage Freiheitsstrafe. 3. 3.1. Mit bereits begründeter Berufungserklärung vom 1. November 2024 hat der Beschuldigte das vorinstanzliche Urteil sinngemäss vollumfänglich angefochten und verlangt einen Freispruch. 3.2. Mit Verfügung vom 7. November 2024 wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.