Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Anklage vom 22. Juli 2024 verlangt die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei wegen Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts zu einer Busse von Fr. 400.00 zu verurteilen.