1. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - der mehrfachen Tätlichkeit gemäss Art. 126 Abs.1 StGB - der versuchten Nötigung gemäss Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB. 2. Das Verfahren betreffend Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB gegenüber B._____ und C._____ vom 3. Juli 2022 wird infolge fehlenden Strafantrags eingestellt. 3. 3.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen.