_ angestrebt wurde, ergibt sich nicht bloss aus der unterschiedlichen, allerdings jeweils klaren Beschreibung des jeweiligen Sachverhalts in den Strafanträgen (insbesondere auch durch den gesetzlichen Vertreter von C._____ und D._____, welcher beide Strafanträge – mit unterschiedlichem Sachverhalt – verfasst hat), sondern ebenfalls aus dem Hinweis der rapportierenden Polizeibeamtin, welche in ihrem Bericht vom 26. Oktober 2022 unter "Vorgehen" festhält, dass der Beschuldigte C._____, B._____ und D._____ während eines Handgemenges fest an den Handgelenken gefasst habe und letztere zudem noch als "asozial" beschimpft habe (UA act. 10).