2. 2.1. Dem Beschuldigten wird gemäss Anklage (noch) vorgeworfen, die Geschädigten B._____ sowie C._____ am 3. Juli 2022 um ca. 19:15 Uhr im Stadtpark Ost in Rheinfelden im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung wissentlich und willentlich als "asozial" beschimpft zu haben. Die Vorinstanz erachtet diesen Sachverhalt als erstellt.