Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a und b sowie die Kosten gemäss lit. e und h im Gesamtbetrag von Fr. 2'155.50 auferlegt. -5- 6. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. Urteil mündlich eröffnet." 2.2. Mit Eingabe vom 19. Juli 2024 meldete der Beschuldigte fristgerecht die Berufung an. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 4. November 2024 stellte der Beschuldigte folgende Anträge: