a) der Gebühr von Fr. 1'200.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 800.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 0.00 d) den Kosten für die unentgeltl. Verbeiständung von Fr. 0.00 e) den Kosten der Beweisführung (Zeugen) von Fr. 19.50 f) den Kosten für Gutachten von Fr. 0.00 g) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 0.00 h) den Spesen von Fr. 136.00 i)