am 14. Juli 2023 an das Bezirksgericht Rheinfelden zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 2. 2.1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden erkannte mit Urteil vom 24. Juni 2024: " 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - der mehrfachen Tätlichkeiten gemäss Art. 126 Abs. 1 StGB, sowie - der versuchten Nötigung gemäss Art. 181 StGB. 2. Der Beschuldigte ist schuldig der Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB.