- Strafbefehlsgebühr CHF 800.00 - Polizeikosten CHF 15.00 Rechnungsbetrag CHF 1'165.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. […]" 1.3. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 21. Juni 2023 Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg den Strafbefehl, welcher zur Anklageschrift erhoben wurde, mitsamt den Akten -4-