Geschädigten B._____ sowie C._____ wissentlich und willentlich fest an den Handgelenken packte und sie gleichzeitig als "asozial" beschimpfte. Als es ihm nicht gelang, die Musikbox an sich zu nehmen, führte er gegenüber der Privatklägerin D._____ wissentlich und willentlich aus, sie solle «ihre Fresse halten». Ebenso äusserte er ihr gegenüber, dass er es ihr nun noch einmal sagen, sonst werde es explodieren. Aufgrund dieser Äusserungen bekamen alle drei Mädchen Angst und begangen zu weinen. Ort: 4310 Rheinfelden, Stadtpark Ost Zeit: Sonntag, 3. Juli 2022, ca. 19.00 Uhr