Er führte in der Folge gegenüber den Geschädigten C._____ und B._____ sowie der Privatklägerin D._____ aus, er werde die Musikbox in den Rhein werfen, falls sie diese nicht leiser stellen werden. Als sie dieser Aufforderung keine Folge leisteten, versuchte der Beschuldigte die Boombox durch Ergreifen an sich zu nehmen. Die Geschädigten C._____ und B._____ sowie die Privatklägerin D._____ griffen ebenfalls nach der Musikbox. Dabei kam es zu einem Handgemenge, wobei der Beschuldigte die -3-