Am Sonntag, 3. Juli 2022 um 19.15 Uhr hielten sich die Geschädigten C._____ und B._____ sowie die Privatklägerin D._____ in 4310 Rheinfelden Stadtpark Ost auf und hörten mit einer Boombox Musik. Der Beschuldigte befand sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls im Stadtpark Ost in Rheinfelden und störte sich an der Lautstärke der Musik.