Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 9. Juni 2023 sprach die Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg den Beschuldigten wegen mehrfacher Tätlichkeiten (Art. 126 Abs. 1 StGB), versuchter Nötigung (Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) und mehrfacher Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB) schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 30.00 (Probezeit 2 Jahre) und einer Busse von Fr. 350.00, ersatzweise 12 Tage Freiheitsstrafe. 1.2. Dem Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde: " […] Sachverhalt: Mehrfache Tätlichkeiten Art. 126 Abs. 1 StGB