3. Der Beschuldigte wird im Übrigen von Schuld und Strafe freigesprochen. 4. 4.1. Die Zivilklage der Privatklägerin A._____ wird abgewiesen. 4.2. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage der Privatklägerin C._____ wird abgewiesen. 5. 5.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden der Privatklägerin A._____ zur Hälfte mit Fr. 2'500.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. Der auf die Privatklägerin A._____ entfallende Anteil wird zufolge der ihr gewährten unentgeltlichen Rechtspflege einstweilen vorgemerkt.