Der ehemalige amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt Marco Uffer, ist für das obergerichtliche Verfahren bis zu seiner Entlassung aus dem Amt gestützt auf die von ihm eingereichten Kostennoten mit Fr. 2'933.35 aus der Staatskasse zu entschädigen (Art. 135 Abs. 1 StPO i.V.m. § 9 Abs. 1 und Abs. 3bis AnwT; § 13 AnwT). Die dem ehemaligen amtlichen Verteidiger für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung von Fr. 19'215.35 ist mit Berufung nicht angefochten worden, weshalb darauf im Berufungsverfahren nicht zurückzukommen ist (Urteil des - 14 -