Abzustellen ist grundsätzlich auf die von Rechtsanwalt Alain Joset anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichte Kostennote. Auch wenn der freigewählte Verteidiger erst im Berufungsverfahren beigezogen worden ist, handelt es sich nicht um einen besonders schwierigen Fall; andererseits liegt auch kein einfacher Fall vor, weshalb der Regelstundenansatz von Fr. 240.00 gemäss § 9 Abs. 2bis AnwT zur Anwendung gelangt. Hinsichtlich des vom eingesetzten Anwaltspraktikanten erbrachten Aufwands ist der Stundenansatz auf praxisgemäss Fr. 120.00 zu reduzieren (§ 9 Abs. 2ter AnwT).