gegeben (GA act. 176; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4). Der Beschuldigte sei für sie der grosse Bruder gewesen, den sie nie gehabt habe. Er sei immer ein guter Ratgeber, ein Zuhörer, ein Beschützer seiner - 10 - ganzen Familie gewesen, er sei respektvoll und aufmerksam gewesen, sie könnte eine ganze Reihe an Komplimenten für ihn aufzählen (GA act. 176). Sie habe auch heute noch eine sehr enge Beziehung zu ihm (GA act. 176).